Rechnungslegungspflicht
Die Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 hat ebenso wie nach § 4 Abs 1 den Vermögensvergleich auf Grund einer doppelten Buchführung als Grundlage der Gewinnermittlung; nach § 7 Abs 3 KStG auch für Betriebe gewerblicher Art und bestimmte ausländischen Körperschaften.