Neben Zuwendungen iSd §§ 4a und 4b sind auch solche an die „Innovationsstiftung für Bildung“ abzugsfähig, Deren Zweck ist die
Förderung von Innovation im Bildungsbereich (§ 1 Abs 1 Innovationsstiftung-Bildung-Gesetzes [ISBG, BGBl I 28/2017; Inkrafttreten: 1.1.2017]).