Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)
In § 4c Abs 1 Z 2 tritt an die Stelle der Wortfolge „Gewinn vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages“ die Wortfolge „Gewinn vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 4a und § 4b und vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages“.
In-Kraft-Treten: