a) Persönlicher Anwendungsbereich
Rechtsform des Empfängers
§ 4b EStG erfasst nur Zuwendungen an privatrechtliche Stiftungen oder damit vergleichbare Vermögensmassen und übernimmt somit den Stiftungsbegriff des § 1 Abs 1 des StiftEG (Hammerl, RWZ 2016/26, 120). Alle Stiftungen und Fonds, die dem Anwendungsbereich des StiftEG unterliegen, sind somit auch dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung grundsätzlich unterworfen.