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2. Anwendungsbereich der Bestimmung (Renner)

Renner19. LfgFebruar 2017

a) Persönlicher Anwendungsbereich

Rechtsform des Empfängers

5
§ 4b EStG erfasst nur Zuwendungen an privatrechtliche Stiftungen oder damit vergleichbare Vermögensmassen und übernimmt somit den Stiftungsbegriff des § 1 Abs 1 des StiftEG (Hammerl, RWZ 2016/26, 120). Alle Stiftungen und Fonds, die dem Anwendungsbereich des StiftEG unterliegen, sind somit auch dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung grundsätzlich unterworfen.

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