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zu § 65 UrhG (Ciresa)

Ciresa23. LfgMai 2023

§ 65 Der Schöpfer eines Werkes kann die ihm nach den §§ 19 und 21 Abs 3 zustehenden Rechte zeit seines Lebens geltend machen, wenngleich die Schutzfrist schon abgelaufen ist.

Schutzfrist

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