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§ 11 UrhG (Ciresa)

Ciresa25. LfgFebruar 2026

§ 11 (1) Haben mehrere gemeinsam ein Werk geschaffen, bei dem die Ergebnisse ihres Schaffens eine untrennbare Einheit bilden, so steht das Urheberrecht allen Miturhebern gemeinschaftlich zu.

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