Kommentare
Urheberrecht: Österreichisches Urheberrecht: Kommentar, Ciresa
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
zu § 10 UrhG (Ciresa)
Ciresa
23. Lfg
Mai 2023
II. Abschnitt
§ 10 (1)
Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 10 UrhG