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Urheberrecht: Österreichisches Urheberrecht: Kommentar, Ciresa
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§ 10 UrhG (Ciresa)
Ciresa
25. Lfg
Februar 2026
II. Abschnitt
§ 10 (1)
Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.
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§ 10 UrhG