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zu § 131 GewO (Hanusch)

Hanusch11. LfgMärz 2004

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Rechte der Spediteure

1.1. Das Rollfuhrrecht

1
Gewerbetreibende, die das Gewerbe der „Spediteure einschließlich der Transportagenten (§ 94 Z 63)“ ausüben, sind auch berechtigt, Güter

von der Station eines Eisenbahn-, Schifffahrts- oder Luftverkehrsunternehmens zu den Lagern und Sammelstellen des Spediteurs oder

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