vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 32 GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch25. LfgMärz 2018

Inhaltsübersicht

1. Nebenrechte von Gewerbetreibenden

1.1. Nebenrechte gemäß § 32 Abs 1 Z 1
1.1.1. Vor- und Vollendungsarbeiten

1
Alle Gewerbetreibenden sind berechtigt, alle Vor- und Vollendungsarbeiten auf dem Gebiet anderer Gewerbe vorzunehmen, die dazu dienen,

die Produkte, die sie erzeugen,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte