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II. Liquidation (Abs 1)

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

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1. Abs 1 ist in seinem Anwendungsbereich zwingend (unstrittig; vgl etwa OGH NZ 1917, 220, AC 2831, AC 2604, Reich-Rohrwig 696, Gellis/Feil Rn 1; s auch OGH HS 9654/2). Das kommt schon in den Materialien zum Ausdruck (EB I 93, HHB 14) und folgt mit Notwendigkeit aus dem Normzweck (zu ihm Rn 3).

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