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Vorbem §§ 232–241 StGB (Oshidari)

Oshidari39. LfgNovember 2018

Dreizehnter Abschnitt

Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren, Wertzeichen und unbaren Zahlungsmitteln

Vorbemerkungen zu den §§ 232 bis 241

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