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1. Vertrag zwischen der österreichischen Regierung und der UNRRA BGBl 1946/116

17. LfgJuli 2020

D. Steuerbefreiungen

Erster Teil: „Alte“ Grunderwerbsteuerbefreiungen auf Grund völkerrechtlicher Verträge iS § 18 Abs 1 GrEStG 1987

1. Vertrag zwischen der österreichischen Regierung und der UNRRA BGBl 1946/116

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