Vierte Abteilung
Besondere Bestimmungen über die Exekution auf Gegenstände des Bergwerkseigentums
§ 240 [Entfällt samt Überschrift; GREx, BGBl I 2021/86]
Vierte Abteilung
Besondere Bestimmungen über die Exekution auf Gegenstände des Bergwerkseigentums
§ 240 [Entfällt samt Überschrift; GREx, BGBl I 2021/86]