vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 769 ABGB (Erbrecht alt)

Nemeth4. AuflDezember 2012

§ 769. Aus den gleichen Gründen können auch der Ehegatte und die Eltern enterbt werden; der Ehegatte außerdem dann, wenn er seine Beistandspflicht gröblich vernachlässigt hat.

Lit:

wie zu § 540; Zankl, Das gesetzliche Vorausvermächtnis des Ehegatten (1996); Stefula, Zu den allgemeinen familiären Beistandspflichten, ÖJZ 2005/35.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte