vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 718 ABGB (Erbrecht alt)

Eccher4. AuflDezember 2012

§ 718. Der Widerruf kann nur in einem solchen Zustande gültig geschehen, worin man einen letzten Willen zu erklären fähig ist.

1
S vor §§ 713 ff Rz 1.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte