vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 650 ABGB (Erbrecht alt)

Eccher4. AuflDezember 2012

§ 650. Ein Legatar kann sich von der vollständigen Erfüllung des ihm aufgetragenen weitern Vermächtnisses aus dem Grunde, dass es den Wert des ihm zugedachten Legats übersteige, nicht entschlagen. Nimmt er aber das Legat nicht an; so muss derjenige, dem es zufällt, den Auftrag übernehmen, oder das ihm zugefallene Vermächtnis dem darauf gewiesenen Vermächtnisnehmer überlassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte