vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 1501 ABGB (Mader/Janisch)

Mader/Janisch4. AuflMärz 2016

§ 1501. Auf die Verjährung ist, ohne Einwendung der Parteien, von Amts wegen kein Bedacht zu nehmen.

Lit: Köck, Das „Zwischenurteil“ zur Verjährung, Zak 2011/307, 167; Landbrecht, Zwischenurteil und Verfahrenseffizienz, ecolex 2012, 782.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte