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zu § 1311 ABGB - D. IV. (Wagner)

Wagner4. AuflMärz 2016

 

IV. Beispiele für die Ermittlung des Schutzzwecks
1. Bescheid als Schutznorm

Schutzgesetz

Schutzzweck der Norm

12
Ein Bescheid, welcher ein Verbot enthält, mit einem Kranwagen zur Nachtzeit zu fahren, ist ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB. Der Schutz bezieht sich jedoch nur auf das Befahren von

Seite 487

Straßen.5757Vgl 2 Ob 117/79, ZVR 1980/149. Es besteht keine Haftung, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer auf den (im Rahmen einer unerlaubten nächtlichen Fahrt) ordnungsgemäß abgestellten Kranwagen auffährt.5858 8 Ob 133/78, ZVR 1979/283. Das gilt auch für ein unzulässigerweise in der „Ladezone“ haltendes Fahrzeug.5959Weitere Fallgestaltungen aus der deutschen und schweizerischen Praxis referiert Deutsch, Haftungsrecht2 (1996) 195 ff; vgl 2 Ob 278/06f, ZVR 2008, 158 (Ch. Huber). Eine als „Ladezone“ gem § 24 Abs 1 lit a StVO iVm § 52 lit a Z 13b Abs 3 StVO gewidmete Verkehrsfläche dient laut OGH nicht dem fließendem Verkehr, sondern der ungehinderten und verkehrssicheren Verrichtung einer Ladetätigkeit und soll Gefahren vorbeugen, die durch die Behinderung der Ladetätigkeit entstehen.6060 2 Ob 278/06f, ZVR 2008, 158 (Ch. Huber).

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