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§§ 611-612 ABGB (Erbrecht alt)

Eccher4. AuflDezember 2012

Einschränkung der fideikommissarischen Substitution

 

§ 611. Die Reihe, in welcher die fideikommissarischen Erben aufeinander folgen sollen, wird, wenn sie alle Zeitgenossen des Erblassers sind, gar nicht beschränkt, sie kann sich auf den Dritten, Vierten und noch weiter ausdehnen.

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