§ 129. Dieses Gesetz tritt am 1. August 1938 in Kraft. Die Vorschriften des § 112 Abs. 2 und 3, des § 117 Abs. 2, des § 120 Abs. 2 und des § 121 Abs. 3 treten mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
Der Tag des Inkrafttretens der im zweiten Satz aufgezählten Bestimmungen war der 9. 7. 1938.