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Vierter Abschnitt (Teschner)

Teschner5. AuflApril 2019

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Die Änderung der ursprünglichen Abschnittsbezeichnung „Fünfter Abschnitt“ in „Vierter Abschnitt“ erfolgte auf Grund des BG BGBl 1978/280 mit Wirkung vom 1. 7. 1978 (s auch Bemerkung Vor §§ 100–108).

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