Wechselseitige Rechte:
1. In Hinsicht auf Überlassung, Erhaltung, Benützung;
* Auf Grundlage der Kommentierung der Vorauflagen von Univ.-Prof. Dr. Martin Binder.
Wechselseitige Rechte:
1. In Hinsicht auf Überlassung, Erhaltung, Benützung;
* Auf Grundlage der Kommentierung der Vorauflagen von Univ.-Prof. Dr. Martin Binder.