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Vorwort zur 1. Auflage

Eder-Rieder2. AuflFebruar 2023

Am 1. Jänner 2005 ist das neue „Bundesgesetz über den Ersatz von Schäden aufgrund einer strafgerichtlichen Anhaltung oder Verurteilung (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 – StEG 2005)“, BGBl I 2004/125, in Kraft getreten. Ich habe mich schon lange mit den Rechten der Opfer einer Straftat und dessen Wiedergutmachungs- und Schadenersatzansprüchen befasst und dieses Interesse zuletzt im Buch „Opferrecht“ (NWV 2005) verwirklicht. Dabei blieb aber immer das Opfer einer strafgerichtlichen Vorgangsweise ausgeklammert. Das Interesse sich auch mit den Entschädigungsansprüchen des Opfers der Staatsmacht auseinanderzusetzen, ist geblieben. Die Neuschaffung des StEG 2005 nehme ich daher zum Anlass, mich vertiefend mit dem StEG auseinander zu setzen und der Frage nachzugehen, was passiert, wenn Personen unschuldig festgenommen oder angehalten bzw unschuldig verurteilt und in einem späteren Verfahren freigesprochen werden.

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