Das 2007 erschienene Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005 – StEG 2005, BGBl I 2004/125, verlangt eine Überarbeitung. Neben der 2. Auflage der „Opferrechte“ (NWV 2022), die sich mit den Rechten der Opfer einer Straftat und dessen Wiedergutmachungs- und Schadenersatzansprüchen befasst, ist auch die erneute Auseinandersetzung mit den Entschädigungsansprüchen des Opfers der Staatsmacht erforderlich. Die bedeutsamen Änderungen vor allem durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl 2010/111, machen es notwendig, sich mit den Entschädigungen in Zusammenhang mit gesetzwidrigen Festnahmen oder Anhaltungen, ungerechtfertigter Haft oder in den Fällen, wenn verurteilte Personen nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen, außer Verfolgung gesetzt oder über sie eine mildere Strafe verhängt worden ist, wieder zu befassen.
