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zu § 61 EAG (Seidl/Dießner)

Seidl/Dießner1. AuflJänner 2022

Investitionszuschüsse für zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas

 

(1) Die Neuerrichtung einer Anlage zur Erzeugung und Aufbereitung von erneuerbarem Gas kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, wenn die Anlage keine Anlage zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas ist und das erneuerbare Gas ins Gasnetz eingespeist oder direkt im Endverbrauch angewendet wird und bei Einsatz von Biomasse

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