Hohenwarter1. AuflJänner 2022
Sicherheitsleistung
(1) Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eine Sicherheitsleistung erlegen, durch die die Zahlung von Pönalen gemäß § 28 gesichert wird.