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zu § 22 EAG (Hohenwarter)

Hohenwarter1. AuflJänner 2022

Sicherheitsleistung

 

(1) Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eine Sicherheitsleistung erlegen, durch die die Zahlung von Pönalen gemäß § 28 gesichert wird.

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