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zu § 19 EAG (Hohenwarter)

Hohenwarter1. AuflJänner 2022

Bekanntmachung der Ausschreibung

 

(1) Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Gebotstermin die Ausschreibung auf ihrer Internetseite bekanntzumachen. Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten:

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