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zu § 17 EAG (Hohenwarter)

Hohenwarter1. AuflJänner 2022

Allgemeine Förderbedingungen

 

(1) Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat mit Bietern, die einen Zuschlag gemäß § 23 erhalten haben und mit Förderwerbern, deren Antrag auf Förderung durch Marktprämie gemäß § 46 oder § 54 angenommen wurde, Verträge über die Förderung durch Marktprämie auf der Grundlage von Allgemeinen Förderbedingungen abzuschließen.

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