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zu § 16 EAG (Seidl)

Seidl1. AuflJänner 2022

Beginn, Dauer und Beendigung der Förderung

 

Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien ab Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage bei der EAG-Förderabwicklungsstelle, bei Erweiterungen und Revitalisierungen ab Nachweis der Inbetriebnahme der erweiterten oder revitalisierten Anlage bei der EAG-Förderabwicklungsstelle, für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.

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