Finanziert werden die strombezogenen Förderungen durch die Erneuerbaren-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbeitrag – insoweit gleicht der Aufbringungsmodus jenem nach dem ÖSG 2012. Wie bisher werden die beiden Komponenten von Endverbraucherinnen und Endverbrauchern bezahlt, von den Netzbetreibern eingehoben und an die Ökostromabwicklungsstelle weitergeleitet. Einkommensschwache Personen sind wie bisher auf Grundlage der GIS-Befreiung von der Aufbringung ausgenommen; zusätzlich wurde für einen erweiterten Personenkreis eine Kostendeckelung iHv 75 Euro pro Jahr eingeführt. Im ersten Jahr der Fördervergabe (2022) konnten aufgrund der stark angestiegenen Marktpreise sowohl Pauschale als auch Förderbeitrag generell ausgesetzt und somit Förderungen ausgeschüttet werden, ohne weitere Mittel einheben zu müssen.
