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zu § 382c EO (Garber)

Garber1. AuflAugust 2023

Allgemeiner Schutz vor Gewalt

 

Das Gericht hat einer Person, die einer anderen Person durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten das weitere Zusammentreffen unzumutbar macht, auf deren Antrag

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