Neumayr/Sommer1. AuflAugust 2023
Befugnisse des Zwangsverwalters
(1) Der Zwangsverwalter ist kraft seiner Bestellung zu allen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, welche der Betrieb eines Unternehmens von der Art des zu verwaltenden gewöhnlich mit sich bringt.