vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 42 ASGG (Wolf)

Wolf1. AuflJänner 2020

Sachverständigengebühren

 

(1) Einem Sachverständigen steht auch dann eine höhere als die im GebAG 1975 vorgesehen Gebühr zu, wenn der Bestimmung in dieser Höhe zugestimmt haben

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte