vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 39 EIRAG (Prunbauer-Glaser)

Prunbauer-Glaser1. AuflOktober 2022

Verordnungsermächtigung

 

Der Bundesminister für Justiz wird ermächtigt, durch Verordnung die Anlage zu § 1 anzupassen, wenn sich der Kreis oder die Bezeichnungen der angeführten Berufe oder der Kreis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ändern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte