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zu § 38 EIRAG (Prunbauer-Glaser)

Prunbauer-Glaser1. AuflOktober 2022

Verbot der Verwendung der Bezeichnung „europäischer Rechtsanwalt“ als Berufsbezeichnung und in der Werbung

 

Die in diesem Bundesgesetz verwendete Bezeichnung „europäischer Rechtsanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.

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