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zu § 184 FinStrG (Seiler/Seiler)

Seiler/Seiler6. AuflJänner 2024

Für Personen, die zum Zeitpunkt des Antrittes einer Ersatzfreiheitsstrafe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes 1988 über den Jugendstrafvollzug sinngemäß.

(zuletzt geändert durch BGBl I 2002/97)

Seite 1033

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