Die Führung dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden ist untersagt. Übertretungen werden von den politischen Behörden mit Geld bis zu 20.000 K oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft.1
StGBl 1919/211 (BlgKNV RV 84 AB 111); BGBl 1920/1 = StGBl 1920/450 (BlgKNV AB 991).