vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Artikel 11 StGG (Zellenberg)

Zellenberg17. LfgDezember 2021

Das Petitionsrecht steht Jedermann zu.

 

Petitionen unter einem Gesammtnamen dürfen nur von gesetzlich anerkannten Körperschaften oder Vereinen ausgehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte