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zu Artikel 9 (und HausrechtsG) StGG (Wiederin)

Wiederin4. LfgJuni 2001

Das Hausrecht ist unverletzlich.

Das bestehende Gesetz vom 27. October 1862 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 88) zum Schutze des Hausrechtes wird hiemit als Bestandtheil dieses Staatsgrundgesetzes erklärt.

RGBl 1867/141.

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