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Unternehmensgesetzbuch: Kommentar - Band 1, Artmann
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zu §§ 18-19 SVS (Csoklich)
Csoklich
3. Aufl
Mai 2019
Für Klagen der Gesellschaften gegen den versicherungsnehmenden Spediteur auf Prämienzahlung oder Zahlung des Beteiligungsbetrages nach § 14 SVS gilt der Gerichtsstand Wien als vereinbart.
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§§ 18-19 SVS