Unter Unternehmern umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.
BGBl I 2005/120: § 349 HGB (Haftung des Bürgen) entfällt; Übernahme des Art 8 Nr 2 EVHGB (Umfang des Schadenersatzes) in adaptierter Form. Seite 2610
Unter Unternehmern umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.
BGBl I 2005/120: § 349 HGB (Haftung des Bürgen) entfällt; Übernahme des Art 8 Nr 2 EVHGB (Umfang des Schadenersatzes) in adaptierter Form. Seite 2610