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zu § 347 UGB (Kerschner)

Kerschner3. AuflMai 2019

Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.

BGBl I 2005/120: Neue Überschrift; terminologische Anpassung und Aufhebung des Abs 2.

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