A. Das Bundesministerium für Justiz als dafür zuständiges Ressort leitete die Arbeiten zur Umsetzung der beiden Richtlinien unmittelbar nach deren Kundmachung ein. Den ersten Schritt bildete ein rechtswissenschaftliches Symposium, das am 12.6.2019 gemeinsam mit der Universität Wien veranstaltet wurde, um Fragen zur Richtlinienumsetzung vertieft zu diskutieren. Sodann wurde im Sommer und Herbst 2019 ein ministerieller Diskussionsentwurf für ein Umsetzungsgesetz ausgearbeitet. Noch im Herbst 2019 berief das Bundesministerium für Justiz eine Arbeitsgruppe ein, die aus Vertreter:innen der inhaltlich berührten Ministerien und Interessenvertretungen, der Kammern, der Rechtsberufe und der Zivilrechtslehre bestand und in der der Gesetzentwurf eingehend besprochen wurde.