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zu § 38 SMG (Tomasits)

Tomasits3. AuflMärz 2026

(1) Das Strafverfahren ist fortzusetzen, wenn vor Ablauf der Probezeit

Seite 661

gegen den Beschuldigten (Angeklagten) wegen einer weiteren Straftat nach diesem Bundesgesetz oder wegen einer im Zusammenhang mit seiner Gewöhnung an Suchtmittel begangenen Straftat ein Strafantrag gestellt wird,

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