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§ 11 VbVG (Eckert/Wess)

Eckert/Wess1. AuflMärz 2024

https://doi.org/10.33196/9783704693914-111

 

Für Sanktionen und Rechtsfolgen, die den Verband auf Grund dieses Bundesgesetzes treffen, ist ein Rückgriff auf Entscheidungsträger oder Mitarbeiter ausgeschlossen.

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