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zu § 193 UGB (Schlager-Haider)

Schlager-Haider2. AuflFebruar 2017

Zweiter Titel
Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss

 

(1) Der Unternehmer hat zu Beginn seines Unternehmens eine Eröffnungsbilanz nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.

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