Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
Soweit in den vertraglichen Vereinbarungen keine besondere Regelung getroffen ist, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des internationalen Privatrechts. Geltendes österreichisches Recht umfasst dabei auch UN-Resolutionen, Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union und/oder der Republik Österreich, sofern diese unmittelbar in Österreich gelten oder durch ein Gesetz oder eine Verordnung umgesetzt wurden.