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Art XXVII EGZPO (Rechberger/Hofstätter)

Rechberger/Hofstätter6. AuflNovember 2025

Art. XIII und Art. XV Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 11/1998 treten am Tag nach der Auflösung der Wiener Börsekammer in Kraft.

[Eingefügt durch BGBl I 1998/11]

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