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zu § 13 FAGG (Geiger)

Geiger6. LfgOktober 2020

Ausübung des Rücktrittsrechts

 

(1) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

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