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zu § 379 ABGB (Riss)

Riss7. AuflJänner 2023

Was der Besitzer dem Eigentümer erstatte

 

Was sowohl der redliche als unredliche Besitzer dem Eigentümer in Ansehung des entgangenen Nutzens, oder des erlittenen Schadens zu ersetzen habe, ist in dem vorigen Hauptstücke bestimmt worden.

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